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Restgas-Entsorgung – ein Beitrag zum aktiven Umweltschutz

gas aktuell Nr. 35, 1988

Foto: Auf manchem Betriebsgelände schlummern noch unentdeckte „Altlasten“.

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Restgas-Entsorgung – ein Beitrag zum aktiven Umweltschutz

gas aktuell Nr. 35, 1988

Foto: Auf manchem Betriebsgelände schlummern noch unentdeckte „Altlasten“.

Toxische, korrosive oder brennbare Gasreste in Flaschen mit abgelaufenem Prüfdatum stellten für den Anwender bis vor kurzem ein unlösbares Problem dar. Messer Griesheim arbeitet seit Ende der 70er Jahre intensiv an einem umfassenden Entsorgungskonzept für solche „Altlasten“. Dieses Konzept umfaßt die Auswahl geeigneter Entsorgungs-Verfahren, die Realisierung einer Entsorgungs-Anlage und die Gewährleistung sicherer Transport-Modalitäten. Die letzte Lücke im System wurde mit einer bundesweit gültigen Transport-Genehmigung nach Gefahrgutrecht und Abfallrecht geschlossen. Seit Februar 1987 ist Messer Griesheim als einziger Gaselieferant in der Lage, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzeskonforme Restgasentsorgung von der Begutachtung über den Transport bis zur eigentlichen Entsorgung der Druckgasbehälter durchzuführen.

Wenn Reste zum Problem werden

Korrosive und auch toxische Gase sind unerläßliche Voraussetzung vieler Produktions-Prozesse. Als Restinhalte von Druckgasbehältern, die irgendwo in Vergessenheit gerieten, stellen sie ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential dar. Oft sind die Behälter bereits stark korrodiert, das Ventil ist nicht mehr funktionsfähig, in den wenigsten Fällen kann der Anwender die Restinhalte vor Ort ordnungsgemäß entsorgen.

Genehmigungen und Rechts­grund­lagen

Die Entsorgungsanlage muß dem Abfallbeseitigungsgesetz § 7 Abs. 2 genügen und sicherstellen, daß durch geprüfte Verfahren und Einhaltung entsprechender Sicherheitsauflagen ausgewählte Stoffe ­gefahrlos entsorgt werden können. Das Genehmigungs-Verfahren für eine solche Anlage ist entsprechend aufwendig und mit der Erfüllung vieler Nebenbestimmungen verknüpft. Bei Messer Griesheim existiert seit 1984 eine zugelassene Anlage (Beseitiger-Nummer E 1121502) für 36 Stoffe.

Gefahrgutrecht

Nach § 5 GGVS dürfen prüfungspflichtige Druckgasflaschen zwar unbegrenzt betrieben, jedoch nicht mehr transportiert werden. Ausnahme-Zulassungen für Einzel­transporte sind nach Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens des TÜV möglich. Messer Griesheim erwirkte im Februar 1987 eine generelle Ausnahme-Zulassung nach § 5 GGVS mit bundesweiter Gültigkeit. Die Beurteilung der Transport-Tauglichkeit von Flaschen erfolgt durch MGI-Sachkundige, ohne daß ein TÜV-Sachverständiger hinzugezogen werden muß.

Abfallrecht

Druckgasbehälter mit Restinhalt, von denen sich der Besitzer trennen will, sind nach dem Abfallgesetz (AbfG) als Abfall zu behandeln. Für jeden Transport muß eine Genehmigung nach § 12 AbfG von der Behörde des Landes erteilt werden, in deren Bereich die Beförderung beginnt.

Eine Ausnahme von dieser Einzel-Genehmigungspflicht ist nur für Flaschen möglich, deren Inhalt in einer nach § 7 Abs. 2 AbfG genehmigten Anlage entsorgt werden kann. Die Abfallerzeuger, der Beförderer und der Abfallbeseitiger haben – ­gemäß Abfallnachweis-Verordnung (Abf Nachw. V) – einen Nachweis über den Verbleib des Abfalls zu führen (Abfallbegleitschein). Messer Griesheim erwirkte im Februar 1987 eine bundesweit gültige Abfalltransport-Genehmigung (Genehmigung E 18703230 und Abfallbeförder-Nummer E 1118119).

Gase, die in der von Messer Griesheim betriebenen Anlage entsorgt werden können

Entsorgungs-Verfahren

Die von Messer Griesheim entwickelte Restgas-Entsorgungsanlage besteht aus mehreren eigenständigen Anlagenteilen, die nach unterschiedlichen Verfahren arbeiten. Diese Differenzierung ist aufgrund der Vielfalt der Eigenschaften der zu entsorgenden Gase unerläßlich. Im Wesent­lichen wurden folgende Prozesse gewählt:

  • Absorption mit Absorptionslösungen in Wäschern
  • Thermische Zersetzung
  • Thermische Zersetzung mit Staubabscheidung
  • Ad- bzw. Absorption an festen Sorbentien
  • Oxidation von NO zu NO₂

Spezialfahrzeug für die Restgasentsorgung

Restgasentsorgung durch alkalische Wäsche

Entsorgung ohne Sorgen

Die Anlage wurde so ausgelegt, daß die Reaktionsprodukte die Umwelt nicht nennenswert belasten. Einer sorgfältigen Analyse wurden folgende mögliche Einflüsse unterzogen:

  • Emission schädlicher Stoffe,
  • Geruchsbelästigung,
  • Abwasser-Belastung,
  • Entstehung und Lagerung toxischer Feststoffe.

Schädliche Emissionen sowie Geruchsbelästigungen werden durch nahezu vollständig erfolgende chemische Umwandlungen vermieden, Restemissionen liegen deutlich unter den in TA Luft geforderten Werten. Bei den aufgeführten Verfahren entstehen verbrauchte Absorptionslösungen mit gelösten Reaktionsprodukten in Form von Salzen oder erschöpften festen Sorbentien. Die anfallenden Lösungen werden grundsätzlich in Abwassertanks gesammelt, analysiert, auf Neutralität geprüft und eventuell nachgestellt. Die neutralisierten Lösungen können nach entsprechender Verdünnung in das öffentliche Kanalnetz gegeben werden. Die entsprechenden Schritte werden registriert und dokumentiert. Bei der Verwendung von Festbett-Reaktoren müssen Abfall-Verwertungsunternehmen oder weiterverarbeitende Industriezweige in Anspruch genommen werden.

Flasche mit stark beschädigtem Ventil

Anbohrvorrichtung für kleine Stahlflaschen


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